Beitragsordnung
Stand 09.06.2024
§1
Die Aufnahmegebühr an den Verein, ist vorab in einer Summe zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf den bestätigten Aufnahmeantrag folgenden erfolgreichen Zahlungseingang. Bei Barzahlung sofort. Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 125.
§2
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10. Bei Mitgliedschaft in 2024 wird ein monatlicher Beitrag für 6 Monate erhoben, zahlbar bis zum 31.10.2024. Bei Eintritt ab dem 01.10.2024 ist der Mitgliedsbeitrag sofort fällig.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Härtefallregelung:
In besonderen Ausnahmefällen kann der Vorstand von diesen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen. Einzelfallentscheidungen sind nicht einforderbar.
§3
Mitglieder richten einen Dauerauftrag ein, zahlen per Überweisung oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§4
Hat ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht bis 31.10. entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitragssäumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus.
§5
Bei Austritt und Ausschluss werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.
Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragssäumigkeit informiert der Vorstand die folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.
§6
Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern bei dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.